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EU stimmt Übergang zu deutscher Staatshilfe für Gigabit-Netze zu

Die Europäische Kommission hat Änderungen einer staatlichen Beihilferegelung im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften genehmigt, um den Aufbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität und Gigabit-Geschwindigkeiten in Deutschland zu unterstützen.

Der Plan wurde zunächst genehmigt November 2020 und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Nach der Novelle wird das Programm bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und das Budget um 26 Milliarden Euro erhöht. Darüber hinaus wurden verschiedene Änderungen in das System eingeführt, um den Breitbandrichtlinien 2023 zu entsprechen.

Deutscher Plan

Deutschland hat der Kommission seine Absicht mitgeteilt, den bestehenden Plan zu überarbeiten und zu erweitern, mit dem Ziel, feste Breitbandnetze einzurichten, die Endnutzern ausgewogene Geschwindigkeiten (sowohl Download als auch Upload) von mindestens 1 Gbit/s (Gigabit pro Sekunde) bieten.

Im Rahmen der überarbeiteten Regelung kann Unterstützung für Gebiete gewährt werden, in denen insgesamt die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) es gibt nur ein Netzwerk, das eine Download-Geschwindigkeit von 100 Mbit/s (Megabit pro Sekunde), aber nur 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload bietet, ( ii) mindestens 1 Gbit/s im Download und das bestehende Netzwerk kann nicht mit minimalen Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten von 150 Mbit/s im Upload bereitzustellen, (iii) im gleichen Zeitraum ist keine Investition in ein Netzwerk geplant, das Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s bietet hochladen.

Darüber hinaus sieht die Novelle eine Budgeterhöhung um 26 Milliarden Euro vor, sodass sich das Gesamtbudget auf 38 Milliarden Euro beläuft. Die Haushaltserhöhung wird zu gleichen Teilen aus dem Gesamthaushalt des Bundes (13 Milliarden Euro) und den Haushalten der Länder und Kommunen (13 Milliarden Euro) finanziert.

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Der überarbeitete Plan läuft bis zum 31. Dezember 2028 und soll bis 2030 jedem Haushalt, jedem Unternehmen und jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland Zugang zu einem Gigabit-Netz ermöglichen. Den örtlichen Behörden wird Unterstützung gewährt. selbst und wählen dann im Rahmen eines offenen, transparenten, nichtdiskriminierenden und wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens einen Betreiber aus, der das Netz betreibt, oder (ii) bieten sowohl die Errichtung als auch den Betrieb des Gigabit-Netzes an.

Der überarbeitete Plan wird Infrastruktur (wie Leitungen, Schränke, Vermittlungsstellen und Dark Fiber) und aktive Ausrüstung für Gigabit-Netzwerke finanzieren. Die Unterstützung erfolgt in Form von Direktzuschüssen und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben ab.

Bewertung durch die Kommission

Die Kommission hat den geänderten Vorschlag speziell im Hinblick auf die EU-Beihilfevorschriften geprüft Abschnitt 107(3)(c) Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftsaktivitäten unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen. Breitbandrichtlinien 2023Es bietet Leitlinien für die Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze und -dienste mit den EU-Beihilfevorschriften.

Die Kommission stellte Folgendes fest:

  • Der überarbeitete Plan wirkt sich negativ auf den Ausbau von Gigabit-Netzen aus, da Beihilfen nur in Bereichen gewährt werden, in denen private Betreiber aufgrund hoher Ausbaukosten, die nicht durch prognostizierte Einnahmen ausgeglichen werden, nicht bereit sind zu investieren. Der überarbeitete Plan wird die Verfügbarkeit ausgewogener Gigabit-Anschlüsse in den Zielgebieten verbessern.
  • Der überarbeitete Plan ist notwendig, um Marktversagen in seinen Interventionsbereichen zu beheben.
  • Diese Unterstützung steht im Verhältnis zu den Investitionen, die auf (i) einer gründlichen Kartierung bestehender Breitbandnetze und (ii) öffentlichen Marktkonsultationen für zukünftige Ausbaupläne basieren.
  • Das überarbeitete und erweiterte System enthält angemessene Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass unzulässige Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden und die Handelsbedingungen nicht beeinträchtigt werden, was dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Konkret werden im Rahmen des überarbeiteten Systems alle privaten Begünstigten auf der Grundlage offener, transparenter, unparteiischer und wettbewerbsorientierter Auswahlverfahren ausgewählt. EU-Richtlinien zum öffentlichen BeschaffungswesenDer Grundsatz der Technologieneutralität wird gewahrt und ein wirksamer Gesamtzugang gewährleistet.
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Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission den geänderten Plan nach den EU-Beihilfevorschriften.

Hintergrund

Die Breitbandanbindung ist von strategischer Bedeutung für europäisches Wachstum und Innovation in allen Wirtschaftszweigen sowie für die soziale und regionale Integration. Der von Deutschland angekündigte Schritt trägt zu den strategischen Zielen der EU bei Gigabit-VerbindungDer Kommunikation zur Gestaltung der digitalen Zukunft EuropasDer Digitale KompasskommunikationUnd das Beschluss des Parlaments und des Rates zur Festlegung des Strategieplans für die digitale Dekade 2030.

Wie dort angegeben Länderbericht zur digitalen Dekade 2024 Für Deutschland waren im Jahr 2023 rund 75 % der Haushalte in Deutschland durch Festnetze mit sehr hoher Kapazität abgedeckt, was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 % lag.

Eine nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung ist unter der Fallnummer SA.109748 verfügbar. Registrierung staatlicher Beihilfen über die Kommission Wettbewerb Website, sobald alle Datenschutzprobleme gelöst sind. Neue Veröffentlichungen der Ergebnisse zu staatlichen Beihilfen werden online und im Amtsblatt aufgeführt Wettbewerbsfähige wöchentliche E-News

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Velten Huber

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