Ein 98-jähriger Deutscher wurde wegen Beihilfe zum Mord in einem Konzentrationslager der Nazis angeklagt
BERLIN (AP) – Ein 98-jähriger Mann, der zwischen 1943 und 1945 als Wachmann im deutschen Konzentrationslager Sachsenhausen diente, wurde wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Dem deutschen Staatsbürger, der im Main-Kinsig-Kreis bei Frankfurt lebt, wird vorgeworfen, „als Mitglied eines SS-Wachkommandos die brutale und böswillige Ermordung Tausender Häftlinge unterstützt zu haben“, heißt es in einer Erklärung der Gießener Staatsanwaltschaft. Den Namen des Verdächtigen haben sie nicht bekannt gegeben.
Zwischen Juli 1943 und Februar 1945 wurde er wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.300 Fällen angeklagt. Die Anklage wurde beim Landgericht Hanau eingereicht, dieses muss nun entscheiden, ob der Fall zur Verhandlung weitergeleitet wird. Wenn er dies tut, wird er nach dem Jugendstrafgesetz vor Gericht gestellt, wobei sein Alter zum Zeitpunkt der Anklage berücksichtigt wird.
Ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen vom vergangenen Oktober bescheinigte dem Verdächtigen zumindest die Fähigkeit, sich vor Gericht zu verantworten, so die Staatsanwaltschaft.
Deutsche Staatsanwälte haben in den letzten Jahren mehrere Fälle unter einen Präzedenzfall gebracht, der es ermöglicht, Personen, die Aktivitäten in Nazi-Lagern unterstützt haben, als Beihilfe zum Mord zu verfolgen, ohne direkte Beweise für ihre Rolle bei einem bestimmten Mord.
Der Vorwurf des Mordes und der Beihilfe zum Mord verjährt nach deutschem Recht nicht.
Zwischen 1936 und 1945 wurden in Sachsenhausen nördlich von Berlin mehr als 200.000 Menschen interniert. Zehntausende starben an Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und anderen Ursachen. und Ausgasung.
Die genauen Zahlen der Getöteten schwanken, Schätzungen gehen von 100.000 aufwärts aus, obwohl Wissenschaftler sagen, dass Zahlen von 40.000 bis 50.000 genauer sind.