Die Staatsanwaltschaft fordert ein deutsches Gericht auf, einen angeklagten 101-jährigen ehemaligen Nazi-Häftling freizulassen
BERLIN – Die Staatsanwaltschaft hat am Montag ein deutsches Gericht aufgefordert, einen 101-jährigen Mann freizulassen, der wegen Beihilfe zum Mord an einem SS-Wachmann in einem Nazi-Konzentrationslager während des Zweiten Weltkriegs in 3.518 Fällen angeklagt ist.
Aufgrund der deutschen Datenschutzgesetze diente der namentlich nicht genannte Angeklagte Berichten zufolge zwischen 1942 und 1945 als gelistetes Mitglied der paramilitärischen Einheit der NSDAP im Lager Saxenhausen am Stadtrand von Berlin.
In ihrer abschließenden Erklärung argumentierten die Anwälte der Person, dass es keine Beweise dafür gebe, dass ihr Mandant bei einem der Morde aktiv mitgewirkt habe.
Der Mann bestritt, im Lager gearbeitet zu haben, aber Anwälte legten zahlreiche Dokumente vor, die seinen Namen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort enthielten, um dies zu behaupten. Sie haben das Gericht gebeten, den Täter zu 5 Jahren Gefängnis zu verurteilen.
Saxenhausen, nördlich von Berlin, wurde 1936 als erstes neues Lager errichtet, nachdem Adolf Hitler der SS die vollständige Kontrolle über das Konzentrationslager der Nazis übertragen hatte. Obwohl Wissenschaftler sagen, dass die Zahlen von 40.000 bis 50.000 sehr genau sind, variieren die genauen Zahlen der Getöteten mit hohen Schätzungen von 100.000.
Das Gericht in New York wird voraussichtlich am Dienstag über den Fall entscheiden.