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Deutsches Gericht entscheidet gegen „klimaneutrale“ Fruchtgummi-Werbung
Neu-Delhi: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass Unternehmen keine Produkte bewerben dürfen, ohne zu erklären, warum sie klimafreundlich sind.
Die Klage wurde von der deutschen Kartellbehörde eingereicht, die die Fruchtgummi-Werbung für irreführend hielt.
Warum wurde der Fall registriert?
Die Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagte 2021 den Süßwarenhersteller Kudges wegen einer Anzeige in einer Fachzeitschrift der Lebensmittelindustrie.
Darin hieß es: „Ab 2021 stellt Katjes alle Produkte klimaneutral her.“
Die Produktion von Fruchtgummi ist nicht klimaneutral. Kudges kompensierte die Emissionen jedoch durch die Unterstützung von Klimaschutzprogrammen, was die Wettbewerbskommission als irreführend erachtete.
Was hat das Gericht gesagt?
Als Kudges‘ Partner dem Unternehmen einen QR-Code-Link zeigte, der die Webadresse von Fruit Gum Pack und Informationen über das Programm enthielt, entschied das Gericht, dass dies nicht ausreichte.
Oberrichter Thomas Koch wies darauf hin, dass die Gefahr falscher Werbung bei Umweltwerbung besonders hoch sei.
Das Urteil besagte, dass die Verwendung eines vagen Begriffs wie „klimaneutral“ in der Werbung erläutert werden sollte.
„Informative Informationen außerhalb der Umweltwerbung reichen insoweit nicht aus“, heißt es in der Entscheidung.
„Die Interpretation des Begriffs ‚klimaneutral‘ war hier notwendig, da die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und die Kompensation keine gleichwertigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität sind.“
„Mitigation hat aus Sicht des Klimaschutzes Vorrang vor Kompensation.“
Wie wurde die Entscheidung aufgenommen?
Wettbewerbskommissionschef Rainer Munger zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.
Alle Hersteller müssten sich daran halten, „und das gelte für alle Branchen.“ Munger deutete auch an, dass strengere EU-Regeln bereits „in Sicht“ seien.
Im Januar verabschiedete das Europäische Parlament ein Gesetz, das als „Greenwashing“ bekannt ist.
Laut Gesetz dürfen Slogans wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ ohne glaubwürdige Quellen nicht mehr auf Produkte gedruckt werden.
Katjes‘ Umweltpartner ClimatePartner teilte am Donnerstag mit, man habe bereits neue Labels eingeführt und werde das Label „klimaneutral“ nicht mehr anbieten.
Außerdem hieß es, man beobachte künftige EU-Vorschriften unabhängig vom BGH-Urteil.
„Unser Ziel ist es, möglichst viele Unternehmen für den Klimaschutz in der Zukunft zu begeistern“, so Climate Partner weiter.
Die Klage wurde von der deutschen Kartellbehörde eingereicht, die die Fruchtgummi-Werbung für irreführend hielt.
Warum wurde der Fall registriert?
Die Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagte 2021 den Süßwarenhersteller Kudges wegen einer Anzeige in einer Fachzeitschrift der Lebensmittelindustrie.
Darin hieß es: „Ab 2021 stellt Katjes alle Produkte klimaneutral her.“
Die Produktion von Fruchtgummi ist nicht klimaneutral. Kudges kompensierte die Emissionen jedoch durch die Unterstützung von Klimaschutzprogrammen, was die Wettbewerbskommission als irreführend erachtete.
Was hat das Gericht gesagt?
Als Kudges‘ Partner dem Unternehmen einen QR-Code-Link zeigte, der die Webadresse von Fruit Gum Pack und Informationen über das Programm enthielt, entschied das Gericht, dass dies nicht ausreichte.
Oberrichter Thomas Koch wies darauf hin, dass die Gefahr falscher Werbung bei Umweltwerbung besonders hoch sei.
Das Urteil besagte, dass die Verwendung eines vagen Begriffs wie „klimaneutral“ in der Werbung erläutert werden sollte.
„Informative Informationen außerhalb der Umweltwerbung reichen insoweit nicht aus“, heißt es in der Entscheidung.
„Die Interpretation des Begriffs ‚klimaneutral‘ war hier notwendig, da die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und die Kompensation keine gleichwertigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität sind.“
„Mitigation hat aus Sicht des Klimaschutzes Vorrang vor Kompensation.“
Wie wurde die Entscheidung aufgenommen?
Wettbewerbskommissionschef Rainer Munger zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.
Alle Hersteller müssten sich daran halten, „und das gelte für alle Branchen.“ Munger deutete auch an, dass strengere EU-Regeln bereits „in Sicht“ seien.
Im Januar verabschiedete das Europäische Parlament ein Gesetz, das als „Greenwashing“ bekannt ist.
Laut Gesetz dürfen Slogans wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ ohne glaubwürdige Quellen nicht mehr auf Produkte gedruckt werden.
Katjes‘ Umweltpartner ClimatePartner teilte am Donnerstag mit, man habe bereits neue Labels eingeführt und werde das Label „klimaneutral“ nicht mehr anbieten.
Außerdem hieß es, man beobachte künftige EU-Vorschriften unabhängig vom BGH-Urteil.
„Unser Ziel ist es, möglichst viele Unternehmen für den Klimaschutz in der Zukunft zu begeistern“, so Climate Partner weiter.