Der Deutsche Bundestag hat der deutschen Patentrechtsreform zugestimmt
Am 10. August 2021 hat der Deutsche Bundestag der deutschen Patentrechtsreform zugestimmt, die am 22. August 2021 und teilweise am 1. Mai 2022 in Kraft getreten ist. Statt der gewünschte Game Changer entpuppte sich die Reform als vorsichtiger Reset. Etablierte Grundsätze des Patentrechts.
Die Kernpunkte der Reform lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Die einstweilige Verfügung wird freundlich zu den deutschen Patentgerichten sein.
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Die deutsche Aufteilung zwischen Verletzung und Nichtigkeit würde Patentinhabern einen weiteren strategischen Vorteil verschaffen.
Die Reformen der Reformation laufen auf zwei wesentliche Änderungen hinaus. Der erste betrifft die deutsche Politik der automatischen Ordnung im Falle eines Verstoßes. Angesichts der besonderen Umstände und des guten Willens des Einzelfalls sieht das neue Recht ausdrücklich eine schwierige Ausnahme vor, wenn dieses Verbot zu einer unverhältnismäßigen Härte für den Täter oder einen Dritten führt. Diese Ausnahme ist jedoch im Wesentlichen der Kodex der bestehenden Rechtsprechung. D.h.Urteil des Bundesgerichtshofs (10. Mai 2016, Az. X ZR 114/13) Kritiker der Reform sagen, dass dies keinen großen Unterschied machen wird, weil die Gerichte die bestehende Rechtsprechung bereits kennen. Die Hürde für die Offenlegung unverhältnismäßiger Härten wird hoch sein, und die neu codierten Härten werden voraussichtlich nicht großzügig von den Ausnahmegerichten verwendet werden. Anzumerken ist, dass diese Änderung nichts an der Einhaltung des Gesamtvorgehens der einstweiligen Verfügung der deutschen Verletzungsgerichte ändert.
Die Zweite Änderung bezieht sich auf die sogenannte Verbotslücke in der deutschen Patentrechtstrennungsregel, bei der die Verletzung vor einem Zivilgericht, die Nichtigkeit vor einem Bundespatentgericht oder dem jeweiligen deutschen oder europäischen Patentamt verhandelt wird, und die Verletzung Schutz des mutmaßlichen Rechtsverletzers beschleunigt wird. Um dieses Problem zu lösen, geben die alten und reformierten Gesetze den Zivilgerichten die Möglichkeit, Vertragsverletzungsverfahren auszusetzen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Allerdings setzen Verletzungsgerichte ihre Verfahren derzeit nur in etwa 20 % der Fälle aus, obwohl die meisten gültigen Verfahren das Patent (ganz oder teilweise) widerrufen. Dies bedeutet, dass Patenten häufig Schadensersatz aufgrund von Beschränkungen und Patenten zugesprochen wird, die dann für ungültig erklärt werden.
Die Reform adressiert diese Problematik durch die Einführung der vorläufigen Meinung des Bundespatentgerichts, dass es „tun“ (umsichtig)Verkaufen„Im Gegensatz zur Knechtschaft“Mus„) Einer wirksamen Klage wird sechs Monate nach Einreichung stattgegeben. Auf der Grundlage dieser vorläufigen Entscheidung können die verletzenden Gerichte eine fundiertere Entscheidung darüber treffen, ob sie ihr Verfahren aussetzen. Ein Verstoß führt nicht zu einer ernsthaften Zunahme der Aktivität Beschluss tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Dominic Risman hat ebenfalls zu diesem Artikel beigetragen.
© 2022 McDermott Will & EmeryNationale Rechtsstudie, Band XII, Nr. 62
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