Aus beruflichen Gründen nach Deutschland ziehen: Überlegungen und Schritte für Arbeitnehmer
Sie haben ein Stellenangebot von einem Unternehmen in Deutschland erhalten? Herzlichen Glückwunsch zu diesem erstaunlichen Meilenstein! Aber wie geht es weiter?
Die Unsicherheit über erforderliche Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen kann einen spannenden Karrierewechsel in ein neues Land entmutigend und kompliziert erscheinen lassen. Ziel dieses Blogs ist es, Bewerbern einen Überblick über Überlegungen zu geben, die bei der Vorbereitung eines Umzugs nach Deutschland für eine Anstellung zu beachten sind.
Staatsangehörigkeit
Ausländische Arbeitnehmer benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, bevor sie in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Die Frage, welche Regelungen für die Erlangung einer solchen Genehmigung gelten, hängt weiterhin vom Reisepass des Antragstellers ab.
EU-Bürger können sich innerhalb der EU frei bewegen und arbeiten. Somit können auch sie nach Deutschland einreisen und dort sofort mit der Arbeit beginnen.
Staatsangehörige bestimmter Länder mit besonders engen wirtschaftlichen und politischen Bindungen zu Deutschland, sogenannte „Best-Friend“-Länder, profitieren von einem besonderen Vorteil (Andorra, Australien, Kanada, Israel, Japan, Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino). , Vereinigtes Königreich, Nordirland und die Vereinigten Staaten).
Zwar benötigen Staatsangehörige dieser Länder eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, bevor sie in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen können, allerdings sind die Anforderungen deutlich geringer. Es gibt keine Anforderungen bezüglich Qualifikation, Berufserfahrung oder angestrebter Karriere.
Grundsätzlich kann für jede Stelle eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, die den deutschen arbeitsrechtlichen Vorschriften, z. B. Mindestlohn oder Arbeitszeiten, entspricht und die Stelle nicht ohne Weiteres von einem ortsansässigen Arbeitssuchenden besetzt werden kann. Ähnliche Leistungen gelten für Bürger der Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien).
Für andere Nicht-EU-Bürger gelten klare Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Qualifikation, Berufserfahrung und Gehalt, die erfüllt sein müssen, bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt und eine Beschäftigung in Deutschland aufgenommen werden kann.
Prozessübersicht
Der Migrationsprozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland besteht grundsätzlich aus drei zusammenhängenden Schritten. Der erste Schritt besteht in der Beantragung des entsprechenden Visums zum Zweck der Beschäftigung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) im Ausland. Ein gültiges Visum berechtigt bereits zur Einreise und Beschäftigung in Deutschland. Nach der Ankunft in Deutschland erfolgt im zweiten Schritt die Wohnsitzanmeldung und im dritten Schritt die Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde.
Schritt 1: Visumprozess
Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland und für einen längeren Aufenthalt grundsätzlich ein Visum vom Typ D (im Gegensatz zu einem Visum vom Typ C, das einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen erlaubt). Das AD-Visum dient als Nachweis, dass der Inhaber berechtigt ist, in ein fremdes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten. Die Gültigkeitsdauer ist relativ kurz und beträgt maximal 12 Monate.
Um ein Visum zu erhalten, muss der Antragsteller einen Termin bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren und die erforderlichen Dokumente (Reisepass, Arbeitsvertrag, Diplom, Krankenversicherung usw.) einreichen. Eine detaillierte Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website der Botschaft.
Nur Staatsangehörige bestimmter Länder, etwa der USA, Kanadas oder Japans, können ohne Visum nach Deutschland einreisen und dort direkt eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Aber auch für diese Gruppe bietet die Beantragung eines Visums bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat Vorteile. Im Rahmen des Visumverfahrens prüft die Botschaft, ob alle Voraussetzungen für eine deutsche Arbeitserlaubnis erfüllt sind. In diesem Fall erhält der Eigentümer ein Visum zur Einreise nach Deutschland und zur sofortigen Arbeitsaufnahme.
Sofern der Antrag auf eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nicht zunächst in Deutschland gestellt und nicht zuvor ein Visum eingeholt wird, ist eine Beschäftigung erst dann zulässig, wenn die Behörde dem Antrag zustimmt. Es können Wochen und Monate vergehen, ohne dass der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnehmen kann. Daher wird die Beantragung eines Visums weiterhin empfohlen.
Schritt 2: Registrierung der Wohnadresse
Nach der Ankunft in Deutschland muss eine Wohnadresse angemeldet werden. Wenn Sie in Deutschland in eine neue Wohnung umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Rathaus anmelden. Bei erneutem Umzug ist eine erneute Anmeldung erforderlich; Bei der Ausreise aus Deutschland ist eine Abmeldung erforderlich.
Eine Anmeldung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn eine Wohnung über einen längeren Zeitraum bewohnt werden soll. Soll ein Hotel oder eine vorübergehende Unterkunft nur für einige Wochen genutzt werden, kann die Anmeldung warten, bis eine dauerhafte Unterkunft gefunden ist.
Schritt 3: Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Nach der Einreise und Registrierung muss während der Gültigkeit des Visums ein Antrag auf Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde richtet sich nach dem Wohnort. Die Liste der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen finden Sie regelmäßig auf der Website der zuständigen Ausländerbehörde. Zusätzliche Unterlagen wie Meldebestätigung oder erste Gehaltsabrechnung werden regelmäßig abgefragt.
Eine von einer Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Arbeitsvertrages. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag richtet sich die Dauer nach der Art der Erlaubnis, wird jedoch für vier aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Genehmigung gestellt werden.
Häufig ist die Erlaubnis zunächst an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Stelle gebunden. Ist daher ein Wechsel des Arbeitgebers oder der Stelle geplant, muss vor Antritt der neuen Stelle die Ausländerbehörde über den Wechsel informiert bzw. eine vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde eingeholt werden.
Welches Visum/welche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kommt in Frage?
Visa sowie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse werden in Deutschland für bestimmte Zwecke erteilt, z.B. Studieren, einen Job finden, einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder mit der Familie zusammenkommen. Ein Bewerber mit einem Stellenangebot kann eine Arbeitserlaubnis erhalten, mitreisende Ehepartner oder minderjährige Kinder können eine Erlaubnis zur Familienzusammenführung erhalten.
Bei der Beantragung einer Erwerbserlaubnis gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine bekannte Erlaubnis ist die Blaue Karte EU, die in der Regel einen anerkannten Hochschulabschluss, ein Mindestgehalt und einen Zusammenhang zwischen der Qualifikation und dem angestrebten Tätigkeitsfeld voraussetzt.
Der deutsche Gesetzgeber hat kürzlich ein neues Gesetz zur Erleichterung der Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern verabschiedet, das die Anforderungen für eine Blaue Karte ab dem 18. November 2023 reduziert. Unter anderem wurde das bis 2023 geforderte Mindestjahresbruttogehalt gesenkt. 43.800 Euro (bisher 58.400 Euro). Die Gehaltsgrenze für eine Blue Card wird jedes Jahr neu berechnet und im Jahr 2024 auf 45.300 Euro angehoben.
Allerdings gibt es auch günstige Alternativen zur Blauen Karte, die nicht auf einem anerkannten Hochschulabschluss basieren, sondern beispielsweise auf Berufserfahrung.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis?
Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erwerbserlaubnis gehören:
- Ein gültiger Reisepass
- Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht (gleiches Gehalt wie ein ortsansässiger Arbeitnehmer; mindestens 20 Urlaubstage etc.)
- Für Nicht-EU-Bürger, die nicht in die Kategorie „Beste Freunde“ fallen: ein anerkannter, mit einem deutschen Abschluss vergleichbarer Abschluss (Sie können Prüfen Sie, ob ein Hochschulabschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. überprüfen Nützliche Informationen, wie Sie prüfen können, ob eine Berufsausbildung in Deutschland anerkannt ist.)
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- Alternativ mindestens drei-fünf Jahre Berufserfahrung im geplanten Tätigkeitsbereich, die geplante Tätigkeit setzt in der Regel einen Hochschulabschluss oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworbene Kenntnisse voraus.
- Alternativ ab März 2024: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im angestrebten Tätigkeitsbereich und ein in dem Land, in dem er erworben wurde, anerkannter Abschluss
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Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und für einige Berufsgruppen gelten Sonderregelungen, etwa für Saisonarbeiter oder Betreuer privater Familien mit pflegebedürftigen Menschen, die auch ohne hochqualifizierte Fachkräfte eine Arbeitserlaubnis erhalten können.
Aus den oben genannten Anforderungen lässt sich jedoch erkennen, dass Regelungen im Bereich der Arbeitsmigration stark auf Fachkräfte ausgerichtet sind und Personen mit anerkannten Qualifikationen oder langjähriger Berufserfahrung im Mittelpunkt stehen.
Ich freue mich auf 2024
Im Zuge der jüngsten Gesetzesänderungen tritt die „Opportunity Card“ im Juni 2024 in Kraft. Diese Chancenkarte ist für diejenigen interessant, die noch kein festes Jobangebot haben, aber zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen möchten. Ausländische Staatsangehörige, die nach dem neuen Punktesystem mindestens sechs Punkte erreichen, können eine einjährige (verlängerbare) Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Zu diesen Kriterien zählen Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Bindung zu Deutschland und Alter.
Möchten Sie mehr wissen?
Bei Fragen zur erfolgreichen Einwanderung nach Deutschland wenden Sie sich bitte an Associate Iris Barthel [email protected] Oder starten Sie Ihre Anfrage [email protected].
Dieser Blog wurde am 20. Dezember 2023 veröffentlicht und kann aufgrund der Umstände häufig geändert werden. Um über die neuesten Updates zur globalen Migration auf dem Laufenden zu bleiben, abonnieren Sie bitte unsere GruppeWarnungenUnd folgen Sie uns LinkedIn, X, Facebook Und Instagram.