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Brüssel bereitet Verfahren gegen Deutschland wegen ECP-Urteil vor | Nachrichten | D. W.

Brüssel wird voraussichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, nachdem das Verfassungsgericht des Landes entschieden hat, dass das Land als nicht mit EU-Recht vereinbar gilt.

Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter birgt Risiken in der EU-Rechtsordnung.

Was war die Anklage des deutschen Gerichts?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Zustimmung der Berliner Regierung zum Anleihekaufplan der Europäischen Zentralbank verzögert, obwohl dieser bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) genehmigt wurde.

Ein deutsches Gericht hat den von der Bundesregierung genehmigten Provokationsplan für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Das Urteil wurde als unvereinbar mit dem EuGH angesehen, der zuvor einen milliardenschweren Anleihekaufplan im Einklang mit EU-Recht angekündigt hatte.

In dem von der Nachrichtenagentur AFP zitierten Ergebnisentwurf heißt es, die Europäische Kommission habe „beschlossen, ein Mahnschreiben zu versenden und Maßnahmen gegen Deutschland einzuleiten“.

Das deutsche Urteil „wirft ernsthafte Bedenken“ hinsichtlich der Achtung der allgemeinen Grundsätze der „Autonomie, des Vorrangs, der Effizienz und der konsequenten Anwendung des Unionsrechts“ durch Deutschland auf.

Das Urteil sei „ein gefährlicher Präzedenzfall für die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und der Gerichte anderer Mitgliedstaaten“.

Das Karlsruher Gericht entschied schließlich, dass der Anleihekauf fortgeführt werden kann. Brüssel argumentiert jedoch, dass es niemals eingreifen sollte, da diese Maßnahmen dem EU-Recht unterliegen.

Eine langwierige Frage für deutsche Richter

Die Frage, ob die milliardenschweren Krisenbekämpfungsmaßnahmen der ECP legal sind, wird regelmäßig von 16 Richtern des Bundesverfassungsgerichts geprüft.

Ihre umstrittene Entscheidung hinderte sie daran, am deutschen Bundesbank-Förderprogramm teilzunehmen, wenn die ECP nicht nachweisen konnte, dass ihre Staatsverschuldung „unverhältnismäßig“ war.

ECP an den Deutschen Bundestag Nach der Übersendung der Unterlagen hat der Berliner Gesetzgeber im vergangenen Juli einen Beschluss gefasst, der sich zufrieden zeigt.

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Das Gericht sagte, die Anfechtungen des Gerichts seien unbegründet, da die Regierung und der Bundestack den Inhalt der nach dem Urteil vom 5. Mai 2020 getroffenen Entscheidungen des ECP-Verwaltungsrats behandelt hätten.

Das Vorgehen der Regierung und des Bundestack sei „ausreichend“, um das Urteil durchzusetzen.

Da der Kontinent sich schwer von der Staatsschuldenkrise erholen musste, wurde 2015 das Wertpapierprogramm gestartet, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln.

Einige deutsche Kritiker widersetzten sich jedoch dem Schritt der Zentralbank, die Anleihen zu kaufen, und nutzten deutsche Gerichte, um den Plan anzufechten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Geldmenge für die gesamte EU-Wirtschaft eine höhere Inflation und niedrigere Zinsen für deutsche Einleger bedeuten würde.

Zu den Klägern zählen Peter Bavier, ein bayerischer Jurist und konservativer Politiker, und Bernd Luke, ein ehemaliger Führer der rechtsextremen Alternative zu Deutschland (AFTI).

rc/aw (AFP, dpa, Reuters)

Velten Huber

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